Arbeitspsychologische Prävention

Mit 01. Jänner 2002 ist ein neues ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft getreten: Neben Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgt der Betrieb nun auch für das "psychische Wohlbefinden" seiner MitarbeiterInnen.

"Sicherheit" und "Gesundheitsschutz" im Betrieb sind nun schon seit vielen Jahren im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fest verankert. Für die Gewährleistung im Betrieb sind in der Regel Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen mitverantwortlich - und dies mit Erfolg. Vermehrte technische Sicherheit hilft, Arbeitsunfälle zu senken sowie die richtige Ergonomie am Arbeitsplatz körperliche Beschwerden in vielen Fällen gar nicht erst entstehen lässt. Doch ist damit ein umfassender Schutz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin heute wirklich garantiert?

 

Das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht mit der "psychologischen Arbeit" im Betrieb eine wesentliche dritte Präventionssäule vor, um psychisches Wohlbefinden bzw. psychisch-geistige Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten bzw. zu fördern. Stress, Burnout und andere "psychische" Gefahren gilt es mit Hilfe von arbeitspsychologischen Kenntnissen zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Die Grundlage für die Arbeitspsychologische Prävention ist das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANS-RG, 2001), §82a, 5:

"(5) Der Arbeitgeber hat pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindestens 40 vH und die Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35 vH der gemäß Abs. 2 und 3 ermittelten Präventionszeit zu beschäftigen. Zumindest im Ausmaß der restlichen 25 vH der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, oder die Sicherheitsfachkräfte und/oder die Arbeitsmediziner zu beschäftigen."

Stärker noch als in früheren Zeiten ist es notwendig, die Person in den Mittelpunkt der Prävention zu stellen: Es geht nicht nur darum, äußere Faktoren zu beachten, die die Sicherheit beeinträchten können, sondern - auch im Sinne des Erfolgs für Unternehmen - die Menschen zu fördern, ihre Eigenverantwortlichkeiten zu stärken. Dies bedeutet auch, dass alle Faktoren, die hemmend und belastend sind, erfasst werden. Darauf aufbauend können Strategien entwickelt werden, die sowohl ArbeitnehmerInnen als auch der Arbeitgeberseite langfristig Erfolg bringen.

Was können ArbeitspsychologInnen für Ihr Unternehmen erreichen? 
Wie können Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen gemeinsam mit zertifizierten ArbeitspsychologInnen erfolgreich arbeiten?

Fragen Sie für weitere Informationen nach. Nutzen Sie als Arbeitgeber die finanzielle Berücksichtigung der psychologischen Tätigkeiten durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Ergänzen Sie das Team der Fachleute in der Prävention mit kompetenten ExpertInnen.